Allgemeine Kurs- und Geschäftsbedingungen
für die Yoga- und Tanzkurse mit Gloria Link
Allgemeines
Vertragsschluss / Angebot und Annahme
Die auf der Website der Tanzschule Bogenhausen (www.tanzschule-bogenhausen.de) dargestellten Kurse, Leistungen und Termine stellen kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
Mit der Anmeldung zu einem Kurs – unabhängig davon, ob diese online, schriftlich, mündlich oder auf anderem Wege erfolgt – gibt der/die Teilnehmer:in ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Tanzschule dieses Angebot ausdrücklich annimmt. Die Annahme erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Anmeldebestätigung (z. B. per E-Mail) oder durch tatsächliche Leistungserbringung seitens der Tanzschule.
Die Tanzschule behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
I. Yogakursbedingungen
1. Zehnerkarten:
Die Zehnerkarte kostet € 180.– und gilt 4 Monate ab Ausstellung.
Bei Krankheit und Urlaub kann die Karte von Gloria Link verlängert werden. Die Karte kann nicht zurückgegeben werden. Sie ist nicht übertragbar.
2. Yogakurse:
Yogakurse, die über eine bestimmte Zeit laufen, müssen im voraus bezahlt werden.
Nicht wahrgenommene Stunden können nicht nachgeholt werden.
II. Tanzkurs- und Tanzkreisbedingungen
1. Kursbedingungen für monatliche Tanzkurse und Tanzkreise:
Die monatlichen Tanzkurse laufen ganzjährig. Während der bayerischen Schulferien findet kein Kurs statt. Teilweise werden „Ferienstunden“ nach Ankündigung gegeben. Im August finden generell keine „Ferienstunden“ statt. Es besteht kein Anspruch auf „Ferienstunden“.
1.1 Monatlicher Beitrag:
Für monatliche Tanzkurse sind in Form eines Dauerauftrages zu entrichten:
€ 54,00 pro Person monatlich.
1.2 Kündigung:
Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 4 Wochen zum Monatsersten. Zum August ist keine Kündigung möglich.
2. Kursbedingungen für abgeschlossene Schüler-/Single-/Paartanzkurse:
Der Gesamtbetrages ist am ersten Unterrichtstag zur Zahlung fällig. Sollte der Kurs aus zwingenden Gründen abgebrochen werden, kann der Betrag gutgeschrieben und für einen späteren Kurs verwendet werden.
